Konditionen

Kennenlerngespräch

Gerne biete ich ein kostenfreies und unverbindlichen Gespräch zum Kennenlernen bis zu 30 Minuten an.  Im Moment arbeite ich Online (über Zoom) und mache auch Hausbesuche im Umkreis von 30 km.

Die Dauer und Kosten einer Einzeltherapiestunde betragen:

1 Stunde =   90,-- Euro,        1,5 Stunden =  130,-- Euro.

Bei Hausbesuchen berechne ich die Anfahrtskosten mit 20,-- zusätzlich.

Die Einzelsitzungen bedürfen einer Vor- und Nachbereitungszeit meinerseits, die in den Kosten für die Einzelsitzung mit inkludiert sind.

Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit den Klienten abrechne. Die Bezahlung erfolgt bar oder per Rechnung und Banküberweisung.


Terminvereinbarungen / Terminabsagen

Die Termine sind speziell für die Klienten reserviert. Ich versuche, so bald als möglich einen Termin einzuräumen.

Für Berufstätige bin ich auch gerne bereit, einen Samstags-Termin zu vereinbaren. 

Vereinbarung von Terminen: Telefonisch (08681 4783603) oder per Email. Ich freue mich auf eine Kontaktaufnahme.

Für einen zeitnahen Rückruf meinerseits bitte unbedingt die Telefonnummer und den Namen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. 

Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitte ich darum, mir spätestens 24 h vorher Bescheid zu geben und auch um das Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen 50% meines Honorars über eine Sitzung (von 60 Minuten) berechne.

 

Wird die Therapie von der Krankenkasse bezahlt?

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

 

Private Krankenversicherung oder Selbstzahler:

Psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie werden manchmal von privaten Krankenkassen anteilig übernommen. Ich stelle gerne eine Rechnung aus, falls die Versicherung sich an den Kosten beteiligt. Diese Rechnung mit der Diagnose kann dann bei der Kasse eingereicht werden. Die Klienten sind selbst für die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages - unabhängig von der Rückerstattung - verantwortlich.

Für Selbstzahler spielen Formalitäten keine Rolle. Welchen Vorteil haben Selbstzahler?

Sie haben den Vorteil, dass es kaum oder kürzere Wartezeiten gibt. Weiters gehen keine Informationen z. B. an Krankenkassen. Dies hat den Vorteil, dass man aufgrund von Diagnosen nicht in eine Risikogruppe eingestuft wird (eine Risikogruppeneinstufung kann sich negativ auswirken, z. B. beim Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Verbeamtung). Selbstzahler entscheiden für sich über den Umgang mit den Informationen die Behandlung betreffend.

Therapiesitzungen sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz. 

 

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